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Barrierefreiheit

Beratung als PDF

Nutzbare Informationen für alle Menschen

Inklusion bedeutet für uns bei Special People nicht nur die Teilhabe im physischen Raum, sondern auch den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Informationen.


Diese Barrierefreiheitserklärung dokumentiert unser fortlaufendes Engagement, unsere webbasierten Angebote und Services für alle Menschen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen – zugänglich, verständlich und nutzbar zu gestalten.


Die Special People Inclusion Association (SPIA) ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem nationalen Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher und relevanter Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.spia.org.


Anwendung der DIN ISO 24495-1 für «Einfache Sprache»


Für sämtliche Texte auf dieser Website findet die Norm DIN ISO 24495-1 Anwendung.


Diese Norm definiert Einfache Sprache als eine Form der Kommunikation, bei der Wortwahl, Aufbau und Gestaltung derart klar sind, dass die vorgesehenen Leser und Leserinnen leicht finden können, was sie brauchen, verstehen können, was sie finden, und diese Informationen verwenden können.


Bei der Erstellung der Inhalte stehen daher vier wesentliche Grundsätze im Mittelpunkt:


  • Relevant: Die Leser und Leserinnen erhalten genau die Informationen, die sie benötigen.

  • Auffindbar: Die Struktur der Dokumente stellt sicher, dass Leser und Leserinnen leicht finden können, was sie brauchen.

  • Verständlich: Die Inhalte sind so aufbereitet, dass die Leser und Leserinnen leicht verstehen können, was sie finden.

  • Hilfreich: Die Leser und Leserinnen können die bereitgestellten Informationen leicht verwenden.


Dabei ist zu betonen, dass «Einfache Sprache», die sich an ein allgemeines Publikum richtet, nicht mit «Leichter Sprache» zu verwechseln ist, welche speziell für Menschen mit erheblichen Leseschwierigkeiten konzipiert wird.


Technische Barrierefreiheit und Browserkompatibilität


Die technische Architektur der Website ist so aufgebaut, dass gängige Browsertechnologien zur Barrierefreiheit vollumfänglich unterstützt werden. Durch eine semantisch korrekte Programmierung und die Einhaltung aktueller Webstandards wird sichergestellt, dass Assistenztechnologien (wie Screenreader, alternative Eingabegeräte oder Vergrößerungssoftware) die Inhalte optimal auslesen und verarbeiten können.


Bereitstellung von Inhalten im PDF-Format


Ergänzend zur reinen Webdarstellung werden die meisten Inhalte dieser Plattform auch als PDF-Dokumente zum Download angeboten. Das PDF-Format (Portable Document Format) bietet für die digitale Barrierefreiheit entscheidende Vorteile:


  • Strukturierung für Assistenz-Technologien: Sogenannte «getaggte» PDFs verfügen über eine unsichtbare, maschinenlesbare Struktur (Tags für Überschriften, Absätze, Listen und Tabellen), die es Screenreadern ermöglicht, das Dokument in der logisch korrekten Lesereihenfolge vorzulesen.

  • Visuelle Konsistenz: PDF-Dokumente behalten ihr Layout und ihre Formatierung geräte- und plattformunabhängig bei. Dies ist besonders vorteilhaft für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die von einer verlässlichen und unveränderlichen visuellen Struktur profitieren.

  • Erweiterte Navigationshilfen: Durch integrierte Lesezeichen und klickbare Inhaltsverzeichnisse innerhalb des PDFs wird das schnelle Auffinden von spezifischen Informationen erheblich erleichtert.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Gegenwärtig ist diese Website aufgrund einzelner Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) kompatibel. Es wird kontinuierlich an der vollständigen barrierefreien Optimierung aller älteren PDF-Dokumente und der Bereitstellung von Untertiteln für historische Videomaterialien gearbeitet.


Feedback und Kontaktangaben


Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei stellt die reibungslose Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein zentrales Anliegen dar.


Sollten Barrieren auffallen, die eine uneingeschränkte Benutzung der Website behindern – etwa Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, wird um eine entsprechende Mitteilung gebeten. Jede Anfrage wird umgehend geprüft und zeitnah beantwortet.


Sämtliche Mitteilungen und Anregungen sind bitte per E-Mail an compliance@spia.org mit dem Betreff «Meldung einer Barriere auf spia.org» zu richten.


Durchsetzungsverfahren


Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit besteht die Möglichkeit, sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) zu wenden. Die FFG nimmt Beschwerden auf elektronischem Weg über das offizielle Kontaktformular der Beschwerdestelle entgegen.


Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen vorliegen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, spricht die FFG Handlungsempfehlungen aus und schlägt Maßnahmen vor, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.



Stand: September 2026

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