Gewaltschutzkonzept
Wir bei der SPECIAL PEOPLE Inclusion Association wollen, dass sich alle Menschen bei uns sicher fühlen. Gewalt hat in unserer Organisation keinen Platz. In diesem Dokument erklären wir dir:
Was wir unter Gewalt verstehen.
Wie wir Gewalt gemeinsam verhindern.
Was wir tun, wenn es doch zu einem Vorfall kommt.
Dieses Gewaltschutzkonzept hilft uns allen, sicher und respektvoll miteinander umzugehen.
Stand September 2025
1. Zielsetzung
Das Gewaltschutzkonzept verfolgt vier Hauptziele:
Sensibilisierung und Befähigung: Mitarbeitende sollen für das Thema Gewalt in all seinen Formen sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Handlungssicherheit: Durch klare Verfahrensschritte und Handlungsempfehlungen wird sichergestellt, dass in Verdachtsfällen oder bei tatsächlichen Übergriffen schnell und professionell reagiert wird. Ohnmachtsgefühle und unüberlegtes Handeln sollen so vermieden werden.
Schutz und Selbstbestimmung: Klientinnen und Klienten sollen ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben führen können. Der Schutz vor (sexualisierter) Gewalt und Missbrauch steht dabei an oberster Stelle.
Grenzwahrendes Miteinander: Das Konzept soll eine grenzachtende, respektvolle und offene Kultur für alle Mitwirkenden fördern.
2. Formen der Gewalt
Gewalt ist jede Verletzung der physischen, psychischen oder sexuellen Integrität eines Menschen. Sie liegt insbesondere vor, wenn im Kontext von Abhängigkeitsstrukturen ein Verhalten gegen den Willen der betroffenen Person erzwungen wird. Gewalt kann bewusst, aber auch unbewusst und ungewollt ausgeübt werden.
2.1. Körperliche (Physische) Gewalt
Umfasst jeglichen groben oder aggressiven Körperkontakt sowie Handlungen, die physische Schmerzen oder Verletzungen verursachen.
Beispiele:
Schlagen, Stoßen, Ziehen oder Festhalten gegen den Willen einer Person.
Verweigerung von Pflege, Essen, Trinken oder Bewegung.
Freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Angurten, Einsperren oder Zwangsmedikation ohne rechtliche Grundlage.
2.2. Sexualisierte Gewalt
Beinhaltet Handlungen, die die sexuelle Selbstbestimmung verletzen. Dies schließt physische und psychische Gewalt zur sexuellen Befriedigung sowie jegliche Form von sexueller Belästigung ein. Sexuelle Gewalt basiert immer auf einem Machtgefälle und der Ausnutzung von Abhängigkeit.
Beispiele:
Anzügliche Blicke, sexualisierte Sprache oder anzügliche Bemerkungen.
Unerwünschte körperliche Annäherungen, sexuelle Übergriffe oder Vergewaltigung.
Verletzung der Intimsphäre und Verhinderung des Auslebens der eigenen Sexualität.
2.3. Seelische (Psychische) Gewalt
Diese Form der Gewalt ist oft subtil und weniger sichtbar. Sie zielt darauf ab, einen Menschen psychisch zu verletzen und zu entwerten.
Beispiele:
Verbale Entgleisungen wie Drohungen, Beschimpfungen oder Bloßstellungen.
Mobbing und absichtliches Ignorieren von Bedürfnissen.
Bewusstes Über- oder Unterfordern und willkürliche Einschränkung der Selbstbestimmung.
2.4. Strukturelle und institutionelle Gewalt
Diese Gewaltform ist in den Strukturen, Abläufen und Richtlinien einer Organisation verankert. Sie beeinträchtigt grundlegende menschliche Bedürfnisse, ohne dass ein direkter Täter in Erscheinung tritt.
Beispiele:
Unangemessen starre Hausordnungen oder Tagesabläufe.
Mangelhafte personelle Ausstattung, die zu Überlastung führt.
Vorenthaltung von Informationen oder Mitentscheidungsrechten.
2.5. Pädagogische Gewalt
Liegt vor, wenn die Willens- und Entscheidungsfreiheit einer Person durch pädagogische Maßnahmen missachtet oder eingeschränkt wird, ohne dass es dafür einen rechtfertigenden Grund gibt.
Beispiele:
Willkürliche, nicht nachvollziehbare Regeln und Verbote.
Vorenthaltung notwendiger Förderung.
Verletzende oder demütigende Wortwahl durch Fachkräfte.
3. Maßnahmen zur Gewaltprävention
Prävention ist der Grundstein für einen effektiven Gewaltschutz. Durch proaktive Maßnahmen in den Bereichen Personal, Bildung und Struktur wollen wir eine sichere Umgebung schaffen, die Gewalt verhindert, bevor sie entsteht.
3.1. Personalauswahl und -entwicklung
Auswahl: Eine sorgfältige Personalauswahl, inklusive ausführlicher Bewerbungsgespräche, ist entscheidend. Bereits im Gespräch werden die ethischen Grundsätze und das Gewaltschutzkonzept von SPIA klar kommuniziert.
Strafregisterbescheinigung: Alle Mitarbeitenden müssen eine aktuelle Strafregisterbescheinigung vorlegen, um die Unbescholtenheit bei der Arbeit mit besonders schutzbedürftigen Personen zu gewährleisten.
Dienst- und Ethikanweisungen: Klare Dienstanweisungen und eine Ethikrichtlinie legen die Verhaltensstandards fest. Sie sind dienstrechtlich verbindlich und dienen dem Schutz aller Beteiligten.
Schweigepflicht und Datenschutz: Alle Mitarbeitenden unterzeichnen eine Schweige- und Datenschutzerklärung, um die Vertraulichkeit sensibler Daten zu gewährleisten.
Gewaltschutzverantwortliche: Eine zentrale, leicht zugängliche Person ist für alle Anliegen rund um Gewaltschutz zuständig.
3.2. Fort- und Weiterbildung
Regelmäßige Fortbildungen sind unerlässlich, um die Sensibilität der Mitarbeitenden zu schärfen. Die Schulungen umfassen Themen wie:
Erkennen von Warnsignalen für Gewalt.
Deeskalationsstrategien und Krisenmanagement.
Stressbewältigung und Selbstreflexion.
Rechtliche Grundlagen und Meldepflichten in Österreich.
3.3. Partizipation und Beschwerdemanagement
Partizipation: Klientinnen und Klienten werden aktiv in die Gestaltung von Angeboten und die Sicherung der Betreuungsqualität einbezogen. Ihre Bedürfnisse, Anliegen und Kritik werden durch regelmäßige Gespräche erfasst.
Beschwerdeverfahren: Ein niederschwelliges, transparentes und vertrauliches Beschwerdeverfahren steht Klientinnen, Klienten und Mitarbeitenden zur Verfügung. Es gibt sowohl eine interne als auch eine externe unabhängige Beschwerdestelle (z.B. das Gewaltschutzzentrum Steiermark), deren Kontaktdaten barrierefrei zugänglich sind.
4. Maßnahmen bei Verdacht und eingetretenen Bedrohungssituationen
Verdachtsfälle erfordern ein überlegtes, professionelles Vorgehen, um sowohl Opfer zu schützen als auch rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
4.1. Vorgehen bei Verdachtsmomenten
Dokumentation: Alle Beobachtungen, Eindrücke und Gespräche müssen sofort präzise und chronologisch dokumentiert werden. Emotionale Empfindungen sind klar als solche zu kennzeichnen.
Meldung: Mitarbeitende melden Verdachtsmomente umgehend der verantwortlichen Person für Gewaltschutz oder der Pädagogischen Leitung.
Gemeinsame Einschätzung: Der Verdacht wird gemeinsam mit der verantwortlichen Person für Gewaltschutz und ggf. einer externen Fachstelle bewertet.
Haftung: Bei einem nachweislichen oder wahrscheinlichen Verdacht auf eine strafbare Handlung wird in Absprache mit der oder dem Betroffenen die Polizei informiert. Die rechtliche Verantwortung für die Meldung liegt bei SPIA.
4.2. Vorgehen bei akuter Gewaltanwendung
Im Falle einer akuten Gewaltanwendung sind folgende Sofortmaßnahmen zu ergreifen:
Schutz des Opfers: Das Opfer muss sofort aus der Gefahrensituation gebracht werden.
Erstversorgung: Gegebenenfalls ärztliche Hilfe rufen.
Polizei und Anzeige: Bei Anhaltspunkten für eine Straftat muss die Polizei informiert werden. In Absprache mit den Opfern oder ihren gesetzlichen Vertretern wird eine Strafanzeige erstattet.
Freistellung: Handelt es sich bei der beschuldigten Person um einen Mitarbeitenden, wird dieser sofort freigestellt, um weiteren Schaden zu verhindern.
Umgang mit Betroffenen: Mitarbeitende sind angewiesen, ruhig und unterstützend zu reagieren. Die Aussagen der Betroffenen dürfen nicht in Frage gestellt oder bagatellisiert werden.
5. Umgang mit Gewalt und Nachsorge
Die folgenden Maßnahmen beschreiben das Vorgehen und die notwendige Nachsorge nach einem Gewaltvorfall. Ziel ist es, Betroffenen professionelle Unterstützung zu bieten und sowohl Klientinnen und Klienten als auch Mitarbeitende zu schützen.
5.1. Umgang mit Gewalt von Mitarbeitenden
Ursachen: Häufige Ursachen sind Überforderung, mangelnde Reflexion oder fehlende Kompetenz.
Maßnahmen: Bei Verdacht auf Gewalt durch einen Mitarbeitenden werden sofortige dienstrechtliche Maßnahmen eingeleitet, die von einem internen Gespräch bis zur Kündigung reichen können. Eine rechtliche Prüfung ist stets vorgesehen.
5.2. Umgang mit Gewalt gegenüber Mitarbeitenden
Ursachen: Gewalt gegenüber Mitarbeitenden kann durch herausforderndes Verhalten von Klientinnen und Klienten entstehen.
Maßnahmen: Mitarbeitende haben das Recht auf größtmöglichen Schutz. Bei Übergriffen werden sie professionell unterstützt, und es werden Deeskalationsstrategien sowie Schutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit der pädagogischen Leitung erarbeitet.
6. Melde- und Dokumentationspflicht
Alle Vorfälle von Gewalt müssen umgehend und präzise dokumentiert werden. Der Informationsweg führt von den beteiligten Mitarbeitenden über die Pädagogische Leitung und die Gewaltschutzbeauftragte an den Vorstand. Diese lückenlose Dokumentation ist entscheidend für eine professionelle Aufarbeitung und dient der Qualitätssicherung.
Die Gewaltschutzbeauftragten der SPECIAL PEOPLE Inclusion Association sind:
Sonja Pichler, sonja@spia.org
Daniela Gitzoller, daniela@spia.org
SPECIAL PEOPLE Inclusion Association
Humboldtstraße 3, 8010 Graz
Telefon: +43 316 677 248
E-Mail: mail@spia.org
Unter www.spia.org/compliance findest du alle unsere Complience-Dokumente.